Mein 4-Phasen Modell

Mit ausführlichem Analysebericht

Mit Stammdatenkontrolle u. -pflege

Mit prüfungssicherem Monitoring

Mit Inhouse-Kleingruppenschulungen

Wenn der deutsche oder europäische Beschaffungs- oder Absatzmarkt betriebswirtschaftlich nicht mehr ausreicht, sollten Unternehmen nicht an Grenzen „halt“ machen, sondern diese gezielt überwinden und in neue Märkte expandieren. So lassen sich saisonale, politische und wirtschaftliche Schwankungen in einzelnen Ländern besser abfedern oder sogar ausgleichen.

Alle Waren, die Sie in einen Nicht-EU-Staat ausführen oder aus einem Nicht-EU-Staat in die Europäische Union einführen, müssen ein Zollverfahren nach dem Zollrecht der Union durchlaufen. Rechtsgrundlage ist der Unionszollkodex (UZK) – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – mit Delegierter Verordnung (DA) und Durchführungsverordnung (IA), der seit dem 01.05.2016 den früheren Zollkodex vollständig ersetzt und ein modernes, weitgehend elektronisches EU-Zollrecht vorgibt. Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und das Ausfuhrverfahren sind dabei zentrale Zollverfahren, über die Nicht‑Unionswaren in die EU gelangen oder aus der EU ausgeführt werden.

Der UZK gilt im gesamten Zollgebiet der Europäischen Union mit derzeit 27 Mitgliedstaaten und wird aktuell umfassend reformiert, um die Zollunion zu digitalisieren, einen EU‑Zolldatenhub einzuführen und eine neue EU‑Zollbehörde (European Customs Authority, EUCA) aufzubauen. Ziel ist es, Zollprozesse zu vereinfachen, Risiken datenbasiert zu steuern und Unternehmen – insbesondere vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten – zusätzliche Vereinfachungen zu bieten.

ZAB Schücker unterstützt Unternehmerinnen, Unternehmer, Existenzgründerinnen, Existenzgründer sowie Privatpersonen, die international tätig sind oder werden wollen und hierfür eine belastbare Zollstrategie benötigen. Mit dem erprobten 4‑Phasen‑Modell – Analyse‑, Umsetzungs‑, Kontroll‑ und Begleitphase – werden Zollprojekte strukturiert geplant, rechtssicher umgesetzt, laufend überprüft und bei Bedarf langfristig begleitet, damit Sie aktuelle und künftige Anforderungen des EU‑Zollrechts praxisnah erfüllen.

Zollgrenze
4-Phasen Einstiegsphase Zollfragen

Basis des 4-Phasen Modells, um den Arbeitsaufwand exakt einzugrenzen

Überprüfung des aktuellen Ist-Zustandes (s.h. auch Zollaudit) Ihrer Zollangelegenheiten mit ausführlichem Analysebericht in den Zoll-Kernbereichen:

• Importabwicklung
• Exportabwicklung
• Präferenzerteilung
• Import-/ Exportkontrolle

Fachliche Schulungen in den genannten Bereichen von Mitarbeiter/-innen in Kleingruppen von max. drei Personen unter Nutzung der tagesaktuellen Website www.zoll.de

Stammdatenkontrolle und -pflege der vorhandenen und zukünftigen Außenhandelsdaten in Ihrem ERP-System, insbesondere

  • Nachvollziehbare und prüfungssichere Warentarifierungen und -beschreibungen des Materialstamms anhand des Zollportals „ezt-online
  • Überprüfung der pflichtgemäßen Codierungen in Ihren Import- und/ oder Exportanmeldungen anhand des Zollportals „ezt-online“ und aktueller Zoll-Merkblätter

Beantragung und Einführung von prüfungssicheren Zollvereinfachungen:

  • Im Importbereich: Vereinfachung des sogenannten „Zugelassenen Empfängers“ zur beschleunigten Einfuhrabwicklung
  • Im Exportbereich: Vereinfachung durch das sog. „Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung“ (ehemals: Zugelassener Ausführer) ohne Beachtung von Zollamts-Öffnungszeiten bei der Exportabwicklung
  • Im Präferenzbereich: Vereinfachung durch das Verfahren des sog. „Ermächtigten Ausführers“ mit Ausarbeitung der notwendigen Arbeits- und Organisationsanweisung AuO – lästiges Einzelabstempeln bei der Zollbehörde von bisherigen EUR.-1-Vordrucken entfällt
  • Im Import- und/ oder Exportkontrollbereich: Vereinfachung durch Nutzung systemtechnischer Prüfsoftware und Erstellung einer prüfungssicheren Arbeits- und Organisationsanweisung AuO des einzurichtenden sog. „Internen Kontroll-Systems“ IKS
  • Größtmögliche aktuelle Zollvereinfachung als sog. „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ AEO mit Zoll-Akzeptanz z. B. in den USA und China
4-Phasen Umsetzungsphase Zollfragen
4-Phasen Kontrollphase Zollfragen

Mit der Kontrollphase des 4-Phasen Modells werden die Ergebnisse gesichert

  1. Prüfungssicheres Monitoring bestehender und zukünftiger Zoll-Vereinfachungsverfahren und entsprechender Arbeits- und Organisationsanweisungen AuO
  2. Simulation von Zollprüfungen in den zuvor benannten Kernbereichen aufgrund langjähriger Prüfungserfahrung und -begleitung
  • Regelmäßige Zollschulungen (Up-date-Schulungen) im bewährten Kleingruppen-Niveau
  • Unterstützung und Begleitung bei Zoll-Betriebsprüfungen durch Vorbereitungsmaßnahmen aufgrund der Prüfungsanordnung
  • Interimsmanagement zur Überbrückung von Personal- und/ oder Zeitengpässen als
    • Zollbeauftragter
    • Exportkontrollbeauftragter – Präferenzverantwortlicher
4-Phasen Begleitphase Zollfragen

Zoll-Audit Infos

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Zoll-Service Infos

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