Das Zollverfahren „Aktive Veredelung nach UZK“ gehört zu den „bewilligungsabhängigen besonderen Zollverfahren“. Drittlandswaren als sog. „Nicht-Unions-Waren“ werden ohne Erhebung von Eingangsabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) eingeführt, veredelt und anschließend wieder in ein Drittland ausgeführt. Exemplarisch aus meiner Praxis habe ich in einem Projekt vor ca. zwei Jahren erhebliche Kosten vermeiden können.
Darunter fielen:
- ca. 500.000,– EUR Importzölle und
- mehr als 1.000.000,– EUR EUSt.
Welche Fallstricke es dabei zu vermeiden gilt, habe ich in meiner 5 Punkteliste für alle hier aufgelistet:





